ZDF Fernsehrat <FV-RAT@zdf.de>
Di, 30.06.2020 12:34
- An: meyer-ricks@live.de <meyer-ricks@live.de>
1 Anlagen (8 KB)
Beschwerdeordnung.pdf;
Sehr geehrter Herr Meyer-Ricks,
vielen Dank für Ihre Beschwerde vom heutigen Tag, in der Sie eine Verletzung von Programmgrundsätzen in der Sendung „heute“ vom 23.06.2020 ansprechen.
Die Verantwortung für das Programm des ZDF trägt gemäß § 27 Abs. 1 des ZDF-Staatsvertrages der Intendant. Entsprechend der Beschwerdeordnung (§ 21 Abs. 2 der ZDF-Satzung) habe ich deshalb zunächst dem Intendanten Gelegenheit zu geben, Ihre Programmbeschwerde zu prüfen und innerhalb eines Monats zu beantworten. Hier bitte ich Sie um etwas Geduld. Zu Ihrer Information finden Sie die Beschwerdeordnung in der Anlage.
Ich habe aber sichergestellt, dass ich als Vorsitzende des Fernsehrates über den Fortgang der Angelegenheit unterrichtet bleibe. Sollten Sie mit der Antwort des Intendanten nicht zufrieden sein, so können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Schreibens des Intendanten eine Behandlung Ihrer Beschwerde im Fernsehrat fordern. Ich werde diese dann an den zuständigen Programmausschuss des Fernsehrates als Beschwerdeausschuss weiterleiten.
Mit freundlichem Gruß
Marlehn Thieme
Fernsehratsvorsitzende